Feuerwehren
Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflicht der Städte und Gemeinden, den örtlichen Gegebenheiten eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr. In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um Fahrzeuge und Geräte zu warten und instand zu halten. In einigen Fällen übernehmen hauptamtliche Kräfte auch kleinere Einsätze, um die Belastung des ehrenamtlichen Personals zu reduzieren.
Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial können zum Schutz ihrer Produktionsstätten eigene Werkfeuerwehren einrichten. Besteht in einem Unternehmen eine Werkfeuerwehr, so ist diese grundsätzlich für die Gefahrenabwehr auf dem Werkgelände selbständig verantwortlich. Die öffentliche Feuerwehr wird nur zur Hilfe gerufen, wenn sie von der Werkfeuerwehr angefordert wird. Daher muss die Ausbildung und Ausstattung der Werkfeuerwehren der der öffentlichen Feuerwehren entsprechen. Die Werkfeuerwehren unterliegen auch der Aufsicht der feuerwehrtechnischen Beamten der Landratsämter (Kreisbrandmeister).
Alle 16 Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehr der Unternehmensgruppe fischer bilden zusammen den Kreisfeuerwehrverband Freudenstadt e. V.:
72275 Alpirsbach
77776 Bad Rippoldsau-Schapbach
72270 Baiersbronn
72280 Dornstetten
72186 Empfingen
72184 Eutingen im Gäu
72250 Freudenstadt
72293 Glatten
72294 Grömbach
72160 Horb am Neckar
72290 Loßburg OT Wälde
72285 Pfalzgrafenweiler
72296 Schopfloch (Schwarzwald)
72297 Seewald
72178 Waldachtal
72299 Wörnersberg
72178 Waldachtal